Verpflichtende Aus- und Fortbildungen im Strahlenschutz – die erste 5-Jahresfrist läuft 2023 ab

© OMS
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24.05.2022

Im Februar 2018 trat die an die EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM angepasste Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV) in Kraft. Eine der weitreichendsten Neuerungen richtet sich an die Berufsgruppen, welche ionisierende Strahlung am Patienten anwenden: § 9 (1) „Anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen haben über eine anerkannte Ausbildung in den betreffenden Anwendungen und über anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz zu verfügen“. Der Terminus „anwendenden Fachkräfte“ adressiert hier insbesondere Ärztinnen und Ärzte. Die etwas sperrige Formulierung „an den praktischen Aspekten … beteiligte Personen“ richtet sich vor allem an Radiologietechnolog*innen, Röntgenassistent*innen und zahnärztliche Assistent*innen.

Zusammengefasst schreibt der Paragraph für all jene, die ionisierende Strahlung am Patienten anwenden, eine Ausbildung im Strahlenschutz vor. Weiters verlangt die MedStrSchV alle 5 Jahre entsprechende Fortbildungen.

Wer bereits 2018 in seinem Beruf tätig war, benötigt keine Ausbildung. Davon unberührt bleibt aber die Verpflichtung zur Fortbildung. Für den großen Kreis der bereits 2018 einschlägig tätigen Personen läuft somit das erste Fortbildungsintervall, das mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung folgenden Jahr zu laufen beginnt. Mit Ende des kommenden Jahres 2023 läuft diese Frist ab. Die zuständigen Strahlenschutzbehörden können die entsprechenden Aus- und Fortbildungsnachweise im Rahmen ihrer regelmäßigen Überprüfungen einfordern.

Anlage 2 der MedStrSchV regelt die Inhalte sowie den Umfang der Aus- und Fortbildungen. Die Ausbildung umfasst zusammen mit der notwendigen Grundausbildung je nach Tätigkeitsbereich (Modalität) zwischen 4 und 8 Stunden, die Fortbildung hingegen umfasst 4 Stunden. Inhaltlich sind Themen wie z.B. Dosisgrößen, diagnostische Referenzwerte oder Schutzmaßnahmen für Patienten zu behandeln. Insbesondere für die Ausbildung, welche nur zertifizierte Stellen anbieten dürfen, fordert die MedStrSchV explizit praktische Übungen an den jeweiligen Modalitäten. Einige Strahlenschutzbehörden in Österreich haben aber bereits angekündigt, auch Fortbildungen nur dann anzuerkennen, wenn praktische Übungen Bestandteil der Fortbildung sind.

Nicht zu verwechseln sind die hier beschriebenen Aus- und Fortbildungen gem. medizinischer Strahlenschutzverordnung mit den Strahlenschutzunterweisungen, welche für alle strahlenexponierten Personen vorgeschrieben sind. Die Strahlenschutzunterweisungen sind im Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) und in der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) gefordert und sollen den Schutz der Mitarbeiter vor ionisierender Strahlung gewährleisten. Dem entsprechend werden in den Strahlenschutzunterweisungen andere, wenn auch artverwandte Themen behandelt. Auch der Umfang der Strahlenschutzunterweisungen bleibt mit üblicherweise rund einer Stunde erheblich hinter den Aus- und Fortbildungen gem. MedStrSchV mit einem Umfang von 4 bis 8 Stunden zurück. Aufatmen können hingegen Strahlenschutzbeauftragte: Die Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 79 Abs. 1 Z 2 der AllgStrSchV 2020 umfasst ca. 40 h und ist damit wesentlich umfangreicher. Diese Ausbildung wird deshalb auch als Ausbildung gem. MedStrSchV anerkannt. Auch die Fortbildungen für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 82 Abs. 1 Z 1 der AllgStrSchV 2020 werden anerkannt, sofern sie zumindest 4 h umfassen.

Die beiliegende Abbildung stellt die Zusammenhänge und die jeweiligen Anerkennungsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Aus- und Fortbildungen bzw. Unterweisungen graphisch dar.

Bei weiteren Fragen zu dem Thema oder Interesse an den Aus- und Fortbildungen gem. MedStrSchV können Sie sich gerne an Hrn. DI Richard Mittasch, M.Sc. oder sein Team wenden. Richard Mittasch ist vom Bundesministerium anerkannter Medizinphysiker und von der Österreichischen Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP) zertifizierter Medizinphysikexperte für die beiden Spezialbereiche Radiologie und Strahlenschutz.


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