Scannen Sie schon oder tippen Sie noch?

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11.11.2020

Unique Device Identification (kurz UDI) wird ab dem 26. Mai 2021 in Europa zur Pflicht. Das UDI System in Europa legt fest, wie Hersteller Medizinprodukte identifizierbar und rückverfolgbar machen. Was bedeutet das für die Versorgungskette?

UDI-Daten sind zu erfassen

UDI besteht aus einem Set an maschinenlesbaren Produktinformationen. Schon in der Vergangenheit haben viele Hersteller den Nutzen der eindeutigen Identifikation von Medizinprodukten mittels GTIN (ehem. EAN/UPC-Code) erkannt. Viele Produkte sind bereits UDI-ähnlich gekennzeichnet. Auf Produktverpackungen sind Strichcodes mit GTINs (Global Trade Item Numbers) und mindestens einer Chargennummer zu finden. Nur durch das Erfassen dieser Daten in der Materialwirtschaft und Logistik bis hin zu Patientenakten ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
 

Unzureichendes Datenmanagement in der Beschaffung

Vermehrt ist zu beobachten, dass Artikelstammdaten – dazu gehören auch GTINs bzw. EAN-Codes und offizielle Artikelbezeichnungen – von Lieferanten bzw. Herstellern verfügbar sind, jedoch nicht von beschaffenden Organisationen verlangt und in Warenwirtschaftssysteme importiert werden.
 

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