Zwei JKU-Juristen in der Bioethikkommission

03.07.2017

Die Mitglieder der Bioethikkommission des Bundeskanzlers stehen fest - und auch die JKU ist unter den 25 Mitgliedern vertreten. Univ.-Prof. Michael Mayrhofer (Abteilung Technikrecht) wurde neu berufen; Univ.-Prof. Alois Birklbauer (Institut für Strafrecht) wurde verlängert.

Die Bioethikkommission berät den Bundeskanzler aus ethischer Sicht in allen gesellschaftspolitischen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wissenschaften auf dem Gebiet der Humanmedizin und -biologie ergeben. Gemäß internationalen Standards ist sie interdisziplinär zusammengesetzt. Sie gibt Empfehlungen für die Praxis, arbeitet Vorschläge über notwendige legistische Maßnahmen aus und erstellt Gutachten.

Seit Einsetzung der Bioethikkommission im Jahr 2001 wurden bereits mehrere Empfehlungen erstellt und unter anderem zu folgenden Themen gearbeitet:

  • Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen
  • Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts
  • Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende
  • Kodifikation des Forschungsrechts
  • Gen- und Genomtestes im Internet

www.jku.at 


zur Übersicht